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Welfenschatz: Verfahren vor Beratender Kommission
News vom 06.03.2025
Der Welfenschatz ist seit 2008 Gegenstand verschiedener Restitutionsforderungen. Ein neues Verfahren vor der Beratenden Kommission sollte eine Lösung für alle potenziell Berechtigten bringen.

Schon 2014 hat die Beratende Kommission empfohlen, den Welfenschatz nicht zu restituieren, weil der Verkauf nicht als verfolgungsbedingter Entzug bewertet wurde. Es folgte ein Verfahren in den USA, das 2023 abgeschlossen wurde. 2022 wurden neue Unterlagen bekannt. Im März 2024 wandten sich verschiedene mögliche Berechtigte an die Beratende Kommission.
Die SPK bekennt sich klar zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien. Sie hat der Beratenden Kommission dargelegt, dass sie einem Verfahren zustimmen würde, aber zunächst noch Fragen unter anderem zur Berechtigung der einzelnen Anspruchsteller zu klären sind. Nachdem der Vorsitzende der Beratenden Kommission, Herr Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Anfang Februar dieses Jahres öffentlich erklärt hat, dass die Voraussetzungen für eine Befassung durch die Kommission von ihr selbst geprüft würden, hat die SPK Kontakt mit der Kommission, Antragstellern und weiteren bekannten Erben aufgenommen. Sie hat der Anrufung der Beratenden Kommission nun erneut zugestimmt.
Die SPK hat sich zudem entschiedenen, einen eigenen Antrag bei der Beratenden Kommission zu stellen, damit das Verfahren auch weitere mögliche Ansprüche von bekannten und unbekannten Erben von Welfenschatz-Konsorten berücksichtigt und dafür eine Lösung findet. Eine Empfehlung der Beratenden Kommission sollte für alle potenziell Beteiligten Bestand haben. Andernfalls könnten möglicherweise weitere Verfahren folgen.
Schon einmal sah sich die Stiftung nach einer Empfehlung der Kommission erneuten rechtlichen Schritten von Beteiligten ausgesetzt: Die damaligen Antragsteller hatten die Empfehlung der Beratenden Kommission, den Welfenschatz nicht zu restituieren, nicht akzeptiert. Obwohl sie versichert hatten, dass sie der Empfehlung der Beratenden Kommission folgen würden, versuchten sie ihre vermeintlichen Ansprüche ab 2015 vor US-amerikanischen Gerichten durchzusetzen. Diese erklärten sich nach einer Entscheidung des Supreme Court 2023 schließlich für unzuständig. Der SPK ist es ein zentrales Anliegen, dass sich ein solcher Verlauf nicht wiederholt.