Welfenschatz Restitutionsverfahren: SPK wendet sich an den Supreme Court der Vereinigten Staaten

Pressemitteilung vom 20.09.2019

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat beim U.S. Supreme Court (Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten) beantragt, die Entscheidung der Vorinstanz im Instanzenzug der USA zu überprüfen.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat beim U.S. Supreme Court (Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten) beantragt, die Entscheidung der Vorinstanz im Instanzenzug der USA zu überprüfen.

Im Jahr 2015 wurde in den USA eine Klage auf Rückgabe des Welfenschatzes gegen die SPK und die Bundesrepublik Deutschland (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz) eingereicht. Die SPK bestreitet die Behauptungen in der Klageschrift. Sie reichte einen Antrag auf Abweisung der Klage ein, weil sie der Auffassung ist, dass die US-Gerichte keine Zuständigkeit für diese Art von Klage haben. Der Antrag der SPK wurde abgewiesen, ein Berufungsgericht bestätigte dies im Jahre 2018.

Die SPK hat den U.S. Supreme Court Anfang der Woche gebeten, sich mit der Frage zu befassen, ob ein amerikanisches Gericht für eine Klage gegen eine ausländische Regierung und ein von ihr getragenes Museum zuständig ist, wenn sich der Fall außerhalb der USA zugetragen hat. Die Entscheidung der Vorinstanz dehnt die Zuständigkeit der US-Gerichte für Maßnahmen ausländischer Regierungen und Institutionen aus – weit über das hinaus, was nach dem Völkerrecht üblich ist.

Die Anwaltskanzlei Wiggin und Dana vertritt die SPK in dem U.S.-Verfahren.

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