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Gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftliche Arbeit beruht auf bestimmten Grundprinzipien. Allen voran stehen Ehrlichkeit und Redlichkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Eine wichtige Aufgabe von Wissenschaftseinrichtungen ist es, die Anwendung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis zu sichern.
Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Als Wissenschaftseinrichtung trägt die SPK dafür Sorge, dass sich die wissenschaftliche Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis bewegt. Als verbindliche Richtschnur hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ veröffentlicht, der zum 01. August 2019 in Kraft getreten ist. Auf Basis dieser Leitlinien wurden die „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ erarbeitet, die seit dem 01. März 2025 rechtsverbindlich gelten.
Ombudsleute für gute wissenschaftliche Praxis
Die Ombudsleute für gute wissenschaftliche Praxis sind Ansprechpersonen für alle Kolleginnen und Kollegen zum Thema Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis. Sie vermitteln bei Unstimmigkeiten und Streitfragen aus diesem Bereich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verdachtsmomente für ein wissenschaftliches Fehlverhalten anderer Beschäftigter haben, können sich ebenfalls an die Ombudsleute wenden.
Die Ombudsleute werden von den Wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SPK für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Dokumente zum Herunterladen
Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz